Zuständigkeit

Forschungsvorhaben, die von der Ethikkommission der Universität Wien begutachtet werden sollen, müssen eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • universitätsinternes Projekt
  • drittmittelfinanziertes Projekt an der Universität Wien (mit Projektnummer/Kostenstellennummer)
  • Dissertation/PhD-Arbeit (nach absolvierter FÖP)
  • Masterarbeit/Diplomarbeit (Einreichung nur durch Betreuer*in oder Studienrechtliches Organ möglich)

 

Die Ethikkommission der Universität Wien kann bei folgenden Projekten NICHT tätig werden:

  • Projekte, die nicht an der Universität Wien angesiedelt sind und daher oben genannte Kriterien nicht erfüllen
  • Bereits begonnene oder abgeschlossene Projekte
  • Projekte, für die andere Ethikkommissionen (z. B. Ethikkommission der Medizinischen Universität Wien) zuständig sind

 

Weitere Informationen zur Ethikkommission finden Sie im Intranet der Universität Wien.