Zuständigkeit
Forschungsvorhaben, die von der Ethikkommission der Universität Wien begutachtet werden sollen, müssen eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- universitätsinternes Projekt
- drittmittelfinanziertes Projekt an der Universität Wien (mit Projektnummer/Kostenstellennummer)
- Dissertation/PhD-Arbeit (nach absolvierter FÖP)
- Masterarbeit/Diplomarbeit (Einreichung nur durch Betreuer*in oder Studienrechtliches Organ möglich)
Die Ethikkommission der Universität Wien kann bei folgenden Projekten NICHT tätig werden:
- Projekte, die nicht an der Universität Wien angesiedelt sind und daher oben genannte Kriterien nicht erfüllen
- Bereits begonnene oder abgeschlossene Projekte
- Projekte, für die andere Ethikkommissionen (z. B. Ethikkommission der Medizinischen Universität Wien) zuständig sind
Weitere Informationen zur Ethikkommission finden Sie im Intranet der Universität Wien.