Antragstellung
Zuständigkeit
Forschungsvorhaben, die von der Ethikkommission der Universität Wien begutachtet werden sollen, müssen eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- universitätsinternes Projekt
- drittmittelfinanziertes Projekt an der Universität Wien
- Dissertation/PhD-Arbeit (nach absolvierter FÖP)
- Masterarbeit/Diplomarbeit (Einreichung nur durch Betreuer*in oder Studienrechtliches Organ möglich)
Die Ethikkommission der Universität Wien kann bei folgenden Projekten NICHT tätig werden:
- Projekte, die nicht an der Universität Wien angesiedelt sind und daher oben genannte Kriterien nicht erfüllen
- Bereits begonnene oder abgeschlossene Projekte
- Projekte, für die andere Ethikkommissionen (z. B. Ethikkommission der Medizinischen Universität Wien) zuständig sind
Einreichung
- Antragsformular inkl. Unterlagen (z. B. Teilnehmer*inneninformation/Einwilligungserklärung, Fragebögen) als PDF bis spätestens einen Monat vor dem Sitzungstermin per E‑Mail an ethikkommission(at)univie.ac.at.
- Bitte immer das aktuelle Antragsformular (Stand: Jänner 2025) verwenden. Vorlagen (DE/EN) finden Sie (mit universitätsinterner Zugriffsberechtigung) im Wiki.
Formulare / Vorlagen
Unterlagen
- Die eingereichten PDFs bilden die Diskussions- und Entscheidungsgrundlage der Ethikkommission.
Für eine zügige Begutachtung
- Kurze, interdisziplinär verständliche Darstellung der Studieninhalte.
- Laienverständliche Teilnehmer*inneninformation/Einwilligungserklärung mit Angaben zu Zweck, Ablauf, Ein-/Ausschlusskriterien, Nutzen, Risiken, Verwendung, Aufbewahrung und Löschung der Daten; bitte beachten Sie, dass es sich hier um eine beispielhafte Aufzählung handelt, welche individuell adaptiert werden muss.
- Einwilligungserklärungen für Kinder in kindgerechter Sprache.
- Beachtung der Datenschutzrichtlinien.
Datenaufbewahrung: Unbefristete Speicherung vollständig anonymisierter Daten ist sinnvoll und unbedenklich.
Bearbeitung
- Am letzten Tag der Einreichfrist muss ein formal vollständiger Antrag vorliegen. Formale Nachreichungen sind möglich, können aber zu einer Behandlung in einem späteren Sitzungstermin führen.
- Fristgerecht eingereichte Anträge werden innerhalb der nächsten zwei Sitzungstermine behandelt; eine Behandlung im unmittelbar folgenden Termin wird angestrebt, ist aber nicht garantiert.
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Formulare / Vorlagen
Auf die Vorlagen und Formulare kann nur mit entsprechender (universitätsinterner) Berechtigung zugegriffen werden.
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Termine / Fristen
Sitzungstermine und Einreichfristen im Wintersemester 2026/27
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FAQs / Nützliches
- Häufige Fragen
- Nützliche Links
- Satzungsteil Ethikkommission
- Datenschutzerklärung